Film im Lehrplan
Von der Grundschule bis hin zu den weiterführenden Schulen finden sich in den Bundesländern zunehmend Regelungen in den Lehrplänen, die das Medium Film als Unterrichtsgegenstand berücksichtigen – auch wenn wir von einer Flächen deckenden, unumgänglichen Verankerung schulischer Filmbildung innerhalb des bestehenden Fächerkanons noch immer weit entfernt sind.
Bereits 2007 startete auf Initiative des Bremer Senators für Bildung und Wissenschaft und in Kooperation mit dem Kino 46, der Bremer Universität sowie VISION KINO ein bundesweit viel beachtetes Projekt, um auch Film als Prüfungsgegenstand fürs Zentralabitur Deutsch im Land Bremen zu etablieren. Um das prüfungsrelevante Schwerpunktthema „Literatur und Krieg" abzudecken, wurde Schülerinnen und Schülern neben literarisch umgesetzten Stoffen seinerzeit erstmals die Möglichkeit gegeben, sich gleichberechtigt mit filmischen und filmsprachlichen Darstellungsmöglichkeiten des Themas „Krieg" auseinanderzusetzen. Mit dem Ziel, die Lehrkräfte für diese Aufgabe umfassend zu qualifizieren, boten die Kooperationspartner filmfachliche Fortbildungsveranstaltungen an. Kontinuität und Nachhaltigkeit kennzeichnen diese inzwischen längst verstetigte Film-im-Abitur-Regelung in Bremen, ebenso wie es in anderen Bundesländern wie z. B. im Kerncurriculum Deutsch für die gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen seit einigen Jahren entsprechend obligatorische Regelungen zu „filmischem Erzählen“ als Rahmenthema gibt. Im neuen, 2017/18 voll unterrichtswirksam werdenden Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1-10 in Berlin-Brandenburg ist Filmbildung im Basiscurriculum Medienbildung als Querschnittsaufgabe ganz explizit und verbindlich verankert. Der in Baden-Württemberg 2016/17 in Kraft tretende Bildungsplan verankert Film in einem „Basiskurs Medienbildung“ für die Klassenstufen 5/6, explizit insbesondere auch für das Fach Deutsch.