Anerkennung als Fortbildung für Lehrkräfte und Erzieher*innen

Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen bezüglich der Anerkennung des Kongresses als Lehrer*innenfortbildung. Im Folgenden sind die uns vorliegenden Informationen dazu zusammengestellt, mit Stand für den November-Termin des Kongresses. Wir bemühen uns, die Anerkennung auf den neuen Termin im Juni verlängern zu lassen. Unsere folgende Übersicht wird daher laufend aktualisiert.

Baden-Württemberg – Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Für (Bildungs-)Veranstaltungen ist grundsätzlich kein amtliches Anerkennungsverfahren vorgesehen. Die Entscheidung, ob Lehrkräfte freigestellt werden bzw. ob die Veranstaltung als Lehrkräftefortbildung anerkannt wird, trifft die Schulleitung. Die Schulen entscheiden eigenverantwortlich darüber, welche Angebote in ihr Schulprofil passen und welche Lehrkräfte daran teilnehmen.

Bayern – Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP)
Die Veranstaltung in FIBS (Bayerischer Schulserver: Fortbildung in bayerischen Schulen) als Veranstaltung eines externen Anbieters aufgenommen. Der Eintrag wird erst am 10.03.21 veröffentlicht. Hinweis: Der Eintrag einer Veranstaltung durch externe Anbieter in FIBS hat nur einen Hinweis- und Veröffentlichungscharakter: Die dort eingestellten Veranstaltungen haben der Plausibilitätsprüfung (Schul- und Unterrichtsbezug, Unterrichtsausfall usw.), der sie durch die ALP unterzogen werden, genügt. Dies kann den Schulleitungen und den Lehrkräften bei der Auswahl bzw. der Genehmigung von Dienstbefreiung helfen. Staatliche Mittel für Reisekosten stehen wie bei allen externen Veranstaltungen nicht zur Verfügung. Weitere Informationen und die Suchmaske von FIBS unter: http://fortbildung.schule.bayern.de/

Berlin – Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Fortbildungsveranstaltungen. Die Entscheidung über die Anerkennung der Veranstaltung als Lehrkräftefortbildung trifft die Schulleitung. Die Schulen entscheiden darüber eigenverantwortlich, welche Angebote in ihr Schulprofil passen und welche Lehrkräfte daran teilnehmen. Die Veranstaltung wurde als "Externe Veranstaltung" auf den Internetseiten der regionalen Fortbildung in Berlin unter www.fortbildung-regional.de eingetragen. Lehrkräfte haben damit die Möglichkeit, ggf. unter Inanspruchnahme von Sonderurlaub an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Eine Anerkennung der Veranstaltung als Lehrerfortbildung ist mit der Veröffentlichung nicht verbunden. Weitere Informationen unter: https://fortbildung-regional.de/suchen/externe_veranstaltungen.php?pageID=h
Bitte beachten Sie: unsere Veranstaltung ist über die Suchfunktion nicht auffindbar, sondern muss manuell unter „externe Veranstaltungen“ gesucht werden – die Suche ist regionalen Fortbildungen vorbehalten.

Brandenburg – Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Der Kongress wurde als Ergänzungs-Angebot für Lehrkräfte des Landes Brandenburg anerkannt (Anerkennungsnr. 201125-35.11-46512-200630.7) und wird in Kürze auf den Fortbildungsseiten des Bildungsservers Berlin-Brandenburg (Externe Angebote - FortbildungsNetz) veröffentlicht:
https://tisonline.brandenburg.de/onlineangebote#Onlineangebote%202021

Bremen – Landesinstitut für Schule (LIS)
Die Verantwortung für eine Freistellung von Lehrkräften zur Teilnahme an einer Fortbildung liegt bei der jeweiligen Schulleitung. 

Hamburg – Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung
Es entscheiden die Schulleitungen, ob die Teilnahme an dem Kongress im Sinne der Schul- und Unterrichtsentwicklung als Fortbildung für die teilnehmende Lehrkraft anerkannt wird bzw. ob einer Lehrkraft der Besuch einer Fortbildungsveranstaltung durch Gewährung von Sonderurlaub ermöglicht wird. Das Referat Medienpädagogik hat den Kongress unter http://li.hamburg.de/medien veröffentlicht.

Hessen – Landeschulamt und Lehrkräfteakademie
Der Kongress ist als Lehrerfortbildung und VISION KINO als Anbieter akkreditiert. Weitere Informationen unter: http://www.akkreditierung.hessen.de. Lehrkräfte können sich dort über alle Anbieter und Angebote online informieren und sich direkt anmelden, die LA-Angebotsnummer lautet 02101797.

Mecklenburg-Vorpommern – Landesinstitut für Schule und Ausbildung Mecklenburg-Vorpommern (L.I.S.A.)
Die Veranstaltung wird als Lehrerfortbildung anerkannt. Entstehende Kosten wie Reisekosten etc. werden von Seiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V nicht erstattet bzw. bezuschusst. Interessierte Lehrkräfte regeln eigenverantwortlich ihre Freistellung vom Unterricht.

Niedersächsisches Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NiLS)
Die Vision Kino gGmbH ist als Fortbildungsanbieter für Lehrkräfte des Landes Niedersachsen zugelassen, eine Prüfung der Veranstaltung im Einzelnen wird nicht durch NILS vorgenommen.

Nordrhein-Westfalen – Medienberatung NRW - LVR-Zentrum für Medien und Bildung
In NRW gibt es keine Möglichkeit, eine Fortbildungsveranstaltung oder einen Kongress offiziell als Lehrerfortbildung anerkennen zu lassen. Die Entscheidung über die Anerkennung der Veranstaltung als Lehrkräftefortbildung trifft die Schulleitung. Der Kongress ist in der Lehrerfortbildungssuchmaschine des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW unter http://suche.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de aufgeführt. 

Rheinland-Pfalz – Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz (PL)
Die Veranstaltung wird als Lehrerfortbildungsmaßnahme anerkannt und dient dem dienstlichen Interesse. Mit dieser Anerkennung ist nicht gleichzeitig die Urlaubsgewährung geregelt. Urlaub aufgrund der Urlaubsverordnung kann nur gewährt werden, wenn die Teilnahme für die dienstliche Tätigkeit von Nutzen ist und anderen dienstlichen Interessen nicht entgegensteht. Der Kongress wurde im Veranstaltungskatalog des PL unter der Nummer 21ST015601 (https://evewa.bildung-rp.de/veranstaltungsdetail/?id=42977&m=M001&r=8092 ) veröffentlicht.

Saarland – Ministerium für Bildung und Kultur
Es gibt  kein Anerkennungsverfahren für Fortbildungsveranstaltungen. Die Entscheidung über die Anerkennung der Veranstaltung als Lehrkräftefortbildung trifft die Schulleitung. Die Schulen entscheiden darüber  eigenverantwortlich, welche Angebote in ihr Schulprofil passen und welche Lehrkräfte daran teilnehmen.

Sachsen – Staatsministerium für Kultus
Die Verantwortung für eine Freistellung von Lehrkräften zur Teilnahme an einer Fortbildung liegt bei der jeweiligen Schulleitung. Als Referenz dafür ist die Veranstaltung unter der Veranstaltungsnummer EXT04735 im Fortbildungskatalog
https://www.schulportal.sachsen.de/fortbildungen/suche_kategorisierung.php veröffentlicht. Die Kosten sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.

Sachsen-Anhalt – Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA)
Derzeit ist die Anerkennung von Fortbildungen weiterer Träger im Land Sachsen-Anhalt ausgesetzt. Das schließt aber keinesfalls eine Teilnahme von Lehrkräften an Angeboten aus. Sollte Freistellung benötigt werden, können Lehrkräfte, entsprechend RdErl. des MK vom 16.9.2013 – 33-03000-2 „Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf Schulleiterinnen und Schulleiter“, eine Teilnahme an einer Fortbildung auch ohne WT-Nummer beantragen (Antrag auf Sonderurlaub, unter Fortzahlung der Bezüge).
Die Veranstaltung ist auf dem Bildungsserver zu finden: https://www.bildung-lsa.de/

Schleswig-Holstein – Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH)
Die Anerkennung aus fachlicher Sicht wird ausgesprochen. Das amtliche Zeichen des IQSH lautet 303 – 3341.10. Für die Anerkennung der Veranstaltung eines "dringenden dienstlichen Interesses" und einer Dienstbefreiung sind im Einzelfall die Schulämter bzw. die Schulleiter/innen zuständig. Ein Dienst-Unfallschutz besteht nur, sofern eine Dienstreisegenehmigung durch den Vorgesetzten/die Vorgesetzte erteilt worden ist. Es besteht die Möglichkeit, dass eine Dienstreise ohne Verpflichtung zur Kostenerstattung genehmigt wird. 

Thüringen – Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM)
Die Veranstaltung ist als Fortbildungsangebot für Lehrkräfte des Landes Thüringen anerkannt.

Stand: 28.04.2021

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