Anerkennung des Kongresses „Vision Kino 16: Film – Kompetenz – Bildung“ vom 07. bis 09. Dezember 2016 in Erfurt als Lehrerfortbildung
Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen bezüglich der Anerkennung des Kongresses als Lehrerfortbildung. Im Folgenden sind die uns vorliegenden Informationen dazu zusammengestellt. Da noch nicht alle Rückmeldungen der einzelnen Institutionen eingegangen sind, handelt es sich hierbei zunächst um eine vorläufige Übersicht, die laufend aktualisiert wird.
Baden-Württemberg – Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Für unsere Veranstaltung (klassifiziert als das eines „anderen Anbieters“) ist kein amtliches Anerkennungsverfahren vorgesehen. Die Entscheidung, ob Lehrkräfte freigestellt werden/ über die Anerkennung der Veranstaltung als Lehrkräftefortbildung trifft die Schulleitung.
Bayern – Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
Unsere Veranstaltung ist in FIBS (Bayerischer Schulserver: Fortbildung in bayerischen Schulen) als Veranstaltung eines externen Anbieters eingetragen. Der Eintrag einer Veranstaltung durch externe Anbieter in FIBS hat nur einen Hinweis- und Veröffentlichungscharakter: Die dort eingestellten Veranstaltungen haben der Plausibilitätsprüfung (Schul- und Unterrichtsbezug, Unterrichtsausfall usw.), der sie durch die ALP unterzogen werden, genügt. Dies kann den Schulleitungen und den Lehrkräften bei der Auswahl bzw. der Genehmigung von Dienstbefreiung helfen. Staatliche Mittel für Reisekosten stehen wie bei allen externen Veranstaltungen nicht zur Verfügung. Weitere Informationen und die Suchmaske von FIBS unter: http://fortbildung.schule.bayern.de/
Berlin – Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Die Veranstaltung wurde als "Externe Veranstaltung" auf den Internetseiten der regionalen Fortbildung in Berlin unter www.fortbildung-regional.de eingetragen. Lehrkräfte haben damit die Möglichkeit, ggf. unter Inanspruchnahme von Sonderurlaub an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Eine Anerkennung der Veranstaltung als Lehrerfortbildung ist mit der Veröffentlichung nicht verbunden. Weitere Informationen unter:
https://www.fortbildung-regional.de/suchen/externe_veranstaltungen.php?pageID=h
Bitte beachten Sie: unsere Veranstaltung ist über die Suchfunktion nicht auffindbar, sondern muss manuell unter „externe Veranstaltungen“ gesucht werden – die Suche ist regionalen Fortbildungen vorbehalten.
Brandenburg – Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Der Kongress wurde unter der Nummer 161207-35.5-46512-160615.8 als Ergänzungs-Angebot für Lehrkräfte des Landes Brandenburg anerkannt und wird auf den Fortbildungsseiten des Bildungsservers Berlin-Brandenburg (https://tisonline.brandenburg.de/web/guest/catalog) veröffentlicht. Die Entscheidung über die Teilnahme von Lehrkräften an der Veranstaltung treffen die Regionalstellen des Landesamtes für Schule und Lehrerbildung bzw. die Schulleiter. Alle Kosten, die im Rahmen der Teilnahme anfallen, sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst zu tragen.
Bremen – Landesinstitut für Schule (LIS)
Die Verantwortung für eine Freistellung von Lehrkräften zur Teilnahme an einer Fortbildung liegt bei der jeweiligen Schulleitung.
Hamburg – Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung
Es entscheiden die Schulleitungen, ob die Teilnahme an einer Veranstaltung im Sinne der Schul- und Unterrichtsentwicklung als Fortbildung für die teilnehmende Lehrkraft anerkannt wird bzw. ob einer Lehrkraft der Besuch einer Fortbildungsveranstaltung durch Gewährung von Sonderurlaub ermöglicht wird.
Hessen – Landeschulamt und Lehrkräfteakademie
Die Veranstaltung ist als Lehrerfortbildung und Vision Kino als Anbieter akkreditiert. Weitere Informationen unter: http://www.akkreditierung.hessen.de. Lehrkräfte können sich dort über alle Anbieter und Angebote online informieren und sich direkt anmelden, die LA-Angebotsnummer lautet 01685636
Mecklenburg-Vorpommern – Landesinstitut für Schule und Ausbildung (L.I.S.A.)
Die Veranstaltung wird als Lehrerfortbildung anerkannt. Entstehende Kosten wie Reisekosten etc. werden von Seiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet bzw. bezuschusst. Interessierte Lehrkräfte regeln eigenverantwortlich ihre Freistellung vom Unterricht.
Niedersächsisches Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NiLS)
Lehrer/innen müssen die Teilnahme an der Veranstaltung auf Gewährung von Sonderurlaub bei der Schulleitung beantragen. Die jeweilige Schulleitung entscheidet darüber.
Nordrhein-Westfalen – Medienberatung NRW - LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Iin NRW gibt es keine Möglichkeit, eine Fortbildungsveranstaltung oder einen Kongress offiziell als Lehrerfortbildung anerkennen zu lassen. Der Kongress wird durch die PR Stelle der Medienberatung NRW kommuniziert, ist in der Lehrerfortbildungssuchmaschine des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW registriert und als Fortbildungsangebot unter http://suche.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de aufgeführt.
Rheinland-Pfalz – Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz
Die Veranstaltung wird als Lehrerfortbildungsmaßnahme anerkannt und dient dem dienstlichen Interesse. Mit dieser Anerkennung ist nicht gleichzeitig die Urlaubsgewährung geregelt. Urlaub aufgrund der Urlaubsverordnung kann nur gewährt werden, wenn die Teilnahme für die dienstliche Tätigkeit von Nutzen ist und anderen dienstlichen Interessen nicht entgegensteht.
Saarland – Ministerium für Bildung und Kultur
Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Fortbildungsveranstaltungen. Die Entscheidung über die Anerkennung der Veranstaltung als Lehrkräftefortbildung trifft die Schulleitung. Die Schulen entscheiden eigenverantwortlich, welche Angebote in ihr Schulprofil passen und welche Lehrkräfte daran teilnehmen.
Sachsen – Staatsministerium für Kultus
Fortbildungen werden nicht mehr zentral vom Staatsministerium anerkannt; interessierte Lehrer/innen müssen einen Fortbildungsantrag direkt an ihre Schulleitung stellen.
Sachsen-Anhalt – Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA)
Die Veranstaltung wird als Lehrkräftefortbildung anerkannt unter der Reg.-Nr. WT 2016-400-45. Die Entscheidung über Dienstbefreiung/ Sonderurlaub trifft die Dienststelle. Die Teilnehmenden tragen alle mit der Fortbildung im Zusammenhang stehenden Kosten selbst. Die Veranstaltung ist auf dem Bildungsserver für Sachsen-Anhalt veröffentlicht: http://www.bildung-lsa.de/lehrerbildung/fort__und_weiterbildung/fortbildungsangebote_weiterer_traeger/tagungen__konferenzen.html.
Schleswig-Holstein – Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen
Die Anerkennung aus fachlicher Sicht wird ausgesprochen. Für die Anerkennung der Veranstaltung eines "dringenden dienstlichen Interesses" und einer Dienstbefreiung sind im Einzelfall die Schulämter bzw. die Schulleiter/innen zuständig. Ein Dienst-Unfallschutz besteht nur, sofern eine Dienstreisegenehmigung durch den Vorgesetzten/die Vorgesetzte erteilt worden ist. Es besteht die Möglichkeit, dass eine Dienstreise ohne Verpflichtung zur Kostenerstattung genehmigt wird.
Thüringen – Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM)
Vision Kino wird als Anbieter und die Veranstaltung als Fortbildung akkreditiert und unter dem Aktenzeichen 5094-41-0236/16 geführt. Kosten können nicht übernommen werden. Weitere Informationen: http://www.thillm.de/thillm/start_fwb.html.
Stand.: 26.07.2016